Das Räumen
Zu Beginn der Haubergsarbeiten musste zunächst die Grenzlinie zwischen den Anteilsstücken markiert werden. Danach wurde das eigene Anteilsstück mit dem Haumesser (Knipp) von sperrigem Unterholz und Strauchwerk befreit und so für den ungehinderten Holzeinschlag geräumt.